Vorsorgevollmacht
Betreuungsverfügung
Patientenverfügung
Wer soll für Sie handeln, wenn Sie nicht für sich selbst handeln können? Wäre es nicht schön, wenn eine Person Ihres Vertrauens für Sie tätig werden könnte?
Mit eine Vorsorgevollmacht können Sie festlegen, wer für Sie handeln darf. Dabei können Sie den Anwendungsbereich individuell bestimmen.
In einer Betreuungsverfügung haben Sie die Möglichkeit, Personen zu benennen, die Sie sich als Betreuer wünschen, sollte ein gerichtliches Betreuungsverfahren für Sie durchgeführt werden müssen.
Und wie möchten Sie medizinisch behandelt werden, wenn Sie sich selbst nicht äußern können?
In einer Patientenverfügung können Sie bestimmen, welche medizinischen Behandlungen Sie möchten – und welche nicht.
Gerne gestalten wir für Sie individuelle Verfügungen.