Testamente und Erbverträge

Testament
Erbvertrag
Schenkung

Die Gestaltung Ihrer Erbfolge bildet einen wesentlichen Teil Ihres Vermögensübertragungsprozesses. Hierzu stehen Ihnen die Errichtung eines Testamentes und der Abschluss eines Erbvertrages sowie der Abschluss eines Schenkungsvertrages zur Verfügung.

Wenn Sie Ihre Erbfolge nicht gestalten, bestimmt der Gesetzgeber Ihre Erbfolge. Doch entspricht die gesetzliche Erbfolge Ihren persönlichen Wünschen und Vorstellungen?

Besonders problematisch ist die gesetzliche Erbfolge in den folgenden Fällen:

  • Sie sind verheiratet und haben Kinder
  • Sie sind unverheiratet und kinderlos
  • Sie leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Sie sind geschieden oder alleinerziehend und haben ein Kind
  • Sie haben ein behindertes Kind
  • Sie möchten mit Ihrem Nachlass gemeinnützige Organisationen fördern

Der Abschluss eines Schenkungsvertrages eröffnet Ihnen die Möglichkeit, Vermögen zu Ihren Lebzeiten zu übertragen. Dabei können Sie sich Rechte am Schenkungsgegenstand vorbehalten. Zudem können Sie sich das Recht zu der Rückforderung des Schenkungsgegenstandes ausbedingen für den Fall, dass bestimmte Umstände eintreten, wie zum Beispiel das Vorversterben oder die Scheidung des Beschenkten.